Claus Hutmacher, ein Wiedertäufer aus Baumholder

Klaus Böhmer

Juli 2017

Der folgende Beitrag entstand bei der Bearbeitung von Kirchenvisitationsprotokollen für eine Chronik der Evangelischen Kirchengemeinde Baumholder. Er behandelt nur einen Ausschnitt des Themas „Wiedertäufer“.

Claus Hutmacher, ein Wiedertäufer aus Baumholder

Claus Hutmacher lebte in der Mitte des 16. Jahrhunderts in Baumholder. Damals war die Reformation im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken schon sehr weit fortgeschritten, aber noch nicht vollendet. Das katholische Kirchenwesen hatte sich weitestgehend aufgelöst und in den Pfarreien waren evangelische Geistliche tätig.

Aus den reformatorischen Anfängen waren auch die „Täufer“ hervorgegangen. Sie lehnten die Kindertaufe ab und erkannten die weltliche und kirchliche Obrigkeit nicht als oberste Instanzen an. Wegen ihrer radikalen gesellschaft-lichen Forderungen wurden sie nach dem Bauernkrieg als gefährliche Aufrührer eingestuft und seit 1528 aufgrund eines kaiserlichen Mandates verfolgt und mit dem Tode bedroht.[1] Heute nimmt man an, dass etwa 2000 Männer und Frauen wegen ihres Glaubens grausam hingerichtet wurden. Der katastrophale Unter-gang des Täuferreiches von Münster im Jahre 1535 schürte die Feindseligkeit weltlicher Herrscher. Führende Reformatoren wandten sich gegen die Tauf-gesinnten und unterstützten damit die Landesherren bei der Verfolgung und Vertreibung der Wiedertäufer.

Auch im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken wurde scharf gegen „Wiedertäufer“ vorgegangen. Sie wurden überwacht und unter eindringlichen Belehrungen zum Widerruf aufgefordert. Standhaftigkeit führte ins Gefängnis und schlimmsten-falls zum Landesverweis.

Das Verfahren von Überwachung und Belehrung bis zur Verhaftung und Ausweisung erfolgte durch hohe Beamte und führende Geistliche. Allen Untertanen war der Umgang mit Wiedertäufern verboten und sie waren verpflichtet, mögliche Wiedertäufer bei den Amtleuten anzuzeigen.

So widerfuhr es auch Claus Hutmacher aus Baumholder. Während einer Kirchenvisitation[2] des Oberamtes Lichtenberg im Jahre 1553 befragte die Visitationskommission die Geistlichen und Gemeindevertreter der Pfarreien nach Wiedertäufern.

Auch der Baumholderer Pfarrer zeigte einen Wiedertäufer an. Daraufhin wurde Claus[3] Hutmacher vor die Visitationskommission auf Burg Lichtenberg einbestellt.

Aus seinem Verhör wurden recht ausführliche Notizen in das Visitationsprotokoll aufgenommen. Sie gewähren einen Einblick in seine Einstellungen und Erfahrungen als Mitglied der Täuferbewegung:

„Claus Hutmacher von Baumholder ist den 5. Juli zu Lichtenberg erschienen, sagt, er hab an des Pfarhers und Caplans Lere keinen Mengel, allein, was sie lehren, das tun sie selbs nit; Er sehe auch nit, daß sich jemants, er sei jung oder alt, bessere. Darumben meide er auch die Kirch. Er bekennt, daß er umb die Weihnachten dis drei und fünfzigsten Jars widerumben getauft worden sei bei Birkenfeld uf dem Felde, nahe bei einem Walde. Ir Vorsteher einer heiß Claus, sitz bei Melsheim, einer Hans und einer Debolt seien um Worms daheim, wisse nit, wie die Dörfer und Flecken heißen, da sie wohnen.

Item zeigt er an, es seien irer viel umb Worms, die dem Widertauf anhengen. Kommen iren etwan auf einen gelegenen Platz drei oder vierhundert zusammen bei der Nacht, er sei aber noch nie bei solcher großen Versammlung gewesen.

Sagt weiter, er sei einmal beim Brodtbrechen gewesen. Spreidt der Lehrer ein Duch auf die Erden, schneid ein Schnitten Brodts ab, es sei weiß oder schwarz, leg dasselbig auf das Duch, sprech die Wort unsers Herrn darüber und nem er es zu ersten. Mit dem Drank gelt es inen gleich, der Lehrer nem ein Fleischschüssel oder sonst ein Drinkgeschirr, lasse auch ein jeden drinken.

Item er begehrt, man woll iren Lehrern ein Dag bestimmen und erfordern, daß man dieselben auch verhören könn, sei dann ir Lehr nit recht, so wöll er auch davon absteen, sonst laß er sich davon nit abwenden, es gehe im gleich wie es wöll und manns haben wöll. Wöll er understen, einen oder zwen herzu zu pringen.

No. zu Alsenz sitz einer, heiß Lorenz. Item zu Zutsch(?) und an anderen Orten auch mehr. Bitt wie vorhin, man wöll ire Lehrer beschicken, kommen dann dieselben nit zu Verantwortung irer Lehr, wöll er inen nimmer glauben.

No. Zeigt under anderen Lastern sonderlich an, meins gnedigen Fürsten und Herrn Landtschreiber zu Lichtenberg hab bei inen verpoten, es soll keiner dem anderen einen bringen, noch von dem anderen warten, es sei mit Winken, Deuten, Stupfen usw. Aber das soll woll keinen Fürgang bei inen haben, er warn keinen, so bring er auch keinen, dörf deshalben nit zu den Nachparn gehen, sehen ine sauer ahn, gautzen über ine, darumb muß er auch Gesellschaft meiden.“[4]

Diese Angaben erlauben eine Vorstellung von seiner selbstgewählten Abgrenzung zum Gemeindeleben und den Geistlichen der Pfarrei Baumholder. Andererseits ist auch die gesellschaftliche Ausgrenzung durch amtliche Gebote und Verbote erkennbar.

Seine erneute Taufe als Erwachsener und die Form des Abendmahls weisen auf das Selbstverständnis der Täufer hin.

Vor der Kommission blieb er standhaft bei seinen Überzeugungen, erwartete jedoch, dass auch die Lehrer seiner Gemeinschaft öffentlich zu ihren Lehren stehen.

Bei der nächsten Visitation im Oberamt Lichtenberg, im Jahre 1558, wurde wieder nach Wiedertäufern gefragt. Unter anderem erkundigte man sich speziell nach Hennchen (Claus) Hutmacher:

Als man fragt, wie sich Hennchen Hutmacher zu Baumholder halte,

sagt er, er seie hinweg, hab alles verkauft und seine Kinder zu

Waisen gemacht und sei ein Wiedertäufer geworden.

Das lässt darauf schließen, dass Hennchen (Claus) Hutmacher seine Familie verließ und sich anderen Wiedertäufern anschloss. Im Protokoll ist noch erwähnt, dass seine Frau verstorben ist. Daher wurden die Kinder zu Waisen.[5]

  1. Vgl. Taddey, Gerhard (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte bis 1945. Kröner, Stuttgart 1998, 3. Auflage, S. 1351.
  2. Vgl. Fröhlich, Hugo: Die Kirchenvisitationsprotokolle des Pfalz-Zweibrückischen Oberamts Lichtenberg aus den Jahren 1538, 1544 und 1553. In: Monatshefte für Rheinische Kirchen- geschichte, 1934, Heft 12, S. 359-362.
  3. Erik Zimmermann aus Hottenbach hat freundlicherweise darauf hingewiesen, dass Henchen bzw. Claus Hutmacher höchstwahrscheinlich dieselbe Person sind.
  4. Ebd., S. 360.
  5. Vgl. Visitationsprotokoll des Oberamtes Lichtenberg von 1558. Bayrisches Hauptstaatsarchiv, Kasten blau, 389/9b, fol. 211r. Auf das weitere Schicksal der Familie Hutmacher hat freundlicherweise Erik Zimmermann aus Hottenbach hingewiesen.

Autor:
Klaus Böhmer

Medium:
Text

Veröffentlichungsdatum:
2017

In GWB seit:
28. Januar 2017

Tags: 
Reformation, Wiedertäufer, baumholder

 
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